Abteilung für Gynäkologie & Geburtshilfe
Die Abteilung bietet modernste diagnostische und therapeutische Angebote in einer angenehmen, individuellen Atmosphäre. Dies gilt für die » operative Gynäkologie, in der wir hoch spezialisierte, qualitätsgeprüfte Behandlungen auf dem jeweils neuesten medizinischen Stand anbieten. Seit Sommer 2023 können Operateurinnen und Operateure auch das roboter-assistierte Operationssystem Da Vinci für bestimmte Eingriffe verwenden, das für Patientinnen besonders schonend ist.
Über 700 Geburten im Jahr 2022
Die » Geburtshilfe ist nicht nur für die jungen Familien, sondern auch für das gesamte Team der Abteilung immer wieder ein besonderer Kraftquell, der Freude und Zuversicht gibt. In den vergangenen Jahren wurden in der Kreisklinik Ebersberg pro Jahr zwischen 700 und 800 Babys geboren.
Zeit für Patientinnen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe nehmen sich viel Zeit für Patientinnen. Denn alle im Team wissen, dass Erkrankung und Heilung einer Frau von sehr komplexen Faktoren beeinflusst werden.
Deshalb wurde beispielsweise bei der Gründung des Brustzentrums im Jahr 2004 besonders viel Wert auf die zusätzliche psychoonkologische und kunsttherapeutische Betreuung der erkrankten Frauen gelegt. Aus einer Idee der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe entstand das psychosoziale Nachsorgeprojekt » Ebersberger Kleeblatt.
In der operativen Gynäkologie verfolgen wir den speziellen Ansatz einer organerhaltenden Therapie unter besonderer Berücksichtigung ästhetischer Gesichtspunkte. Es besteht eine sehr enge Zusammenarbeit mit der » Abteilung für Plastische Chirurgie der Kreisklinik Ebersberg.
Ausbildung junger Ärztinnen und Ärzte
Die Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe ist als Lehrkrankenhaus für junge Medizinstudentinnen und Medizinstudenten der Technischen Universität München anerkannt. Für Patientinnen ist diese Zusammenarbeit ein Garant für Behandlung nach den neuesten medizinischen Standards. Chefärztin Dr. Helen Budiman verfügt über die Berechtigung, Fachärztinnen und Fachärzte auszubilden und diese zu prüfen.